Linksrum - Woche 3/2017: Wählen und Abstimmen

Abstimmung

zugespitzt

Die USR III - Der Mittelstand wird ausgepresst!

von Nina Schläfli, Kantonsrätin und Parteipräsidentin

Die Abstimmungsvorlage mit dem vielversprechenden, aber irreführenden Titel "Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III)" wird von den Delegierten der SP Schweiz und den Mitgliedern der SP Thurgau einstimmig zur Abstimmung empfohlen. Hier noch einmal die wichtigsten Gründe:

Erstens ist die Vorlage aus verschiedenen Perspektiven ungerecht. Sie ist ungerecht, weil sie eine weitere Verschiebung der Steuerlast von Unternehmen zu Privatpersonen zur Folge haben wird. Die Gewinnsteuer wird voraussichtlich in allen Kantonen massiv gesenkt - ohne, dass irgendwo mehr eingenommen wird. Sie ist ungerecht, weil die Bevorteilung von AktionärInnen gegenüber LohnbezügerInnen bestehen bleibt. Die Dividenden, gerne auch ein Lohnbestandteil bei Superreichen, bleiben zu einem grossen Teil steuer- und sozialabgabenbefreit. Weiter ist die Vorlage ungerecht, weil die neuen Steueroptimierungsinstrumente aus der sogenannten "tool box" sehr komplex sind und zur Umsetzung teures Expertenwissen benötigen. So können grosse Unternehmen davon besser profitieren als kleine Firmen. Die Vorlage ist schliesslich auch ungerecht, weil sie die weiteren Standortfaktoren, wie die öffentliche Infrastruktur, Bildung oder Sicherheit, völlig verkennt. Viele Unternehmen profitieren von diesen Standortfaktoren, dass sie über die Gewinnsteuer einen angemessenen Anteil mittragen müssen, ist also nur fair. Zweitens ist die Vorlage verantwortungslos unberechenbar. Sie ist unberechenbar, weil sie wesentlich von der Umsetzung der Kantone abhängt. Welche Steuerinstrumente verwendet werden, steht den Kantonen nämlich fast gänzlich frei. Die finanziellen Ausfälle sind deshalb nicht zu beziffern, weil die Umsetzungspläne der meisten Kantone noch nicht bekannt sind. Das Ziel dabei dürfte aber sein, günstigere Bedingungen als die anderen Kantone zu schaffen, was den Steuerwettbewerb noch einmal gefährlich anheizen dürfte. Sie ist weiter unberechenbar, weil die Steuerinstrumente teilweise sehr experimentell und keine vergleichbaren Erfahrungswerte vorhanden sind. Die absurde "zinsbereinigte Gewinnsteuer", die einen fiktiven Zinsabzug auf überschüssiges Eigenkapitel ermöglicht, ist nur ein Beispiel dafür.

Drittens sind die bereits bekannten Steuerausfälle für die öffentliche Hand aber derart hoch, dass sie nur durch Sparen, Leistungsabbau und Steuererhöhungen getragen werden können. Besonders davon betroffen sind neben den Kantonen vor allem die Gemeinden (inklusive Schul- und Kirchgemeinden). Und wie viele Kantone und Gemeinde in schmerzlichen Sparrunden erfahren mussten: Gespart wird überall da, wo kein gesetzlicher Auftrag besteht.

Das Thurgauer Kampagnenmotiv wurde von Igor Kravarik gestaltet und von der SP Kantonsratsfraktion gesponsort.

Mit den kritischen Worten der ehemaligen Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf gegenüber der USRIII und dem letzte Woche gegründeten, bürgerlichen Komitees gegen die USRIII nimmt der Abstimmungskampf eine unerwartete Wendung. Widmer-Schlumpf und das Komitee bestätigen den Standpunkt, dass die Steuerreform einen immensen Schaden anrichtet, den wir als Bürgerinnen und Bürger teuer bezahlen müssen.

Die Steuerprivilegien gehören abgeschafft - aber nicht mit dieser ungerechten und unberechenbaren Reform und nicht auf unsere Kosten!

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