Linksrum 1/2012

FRAKTIONSERFOLG

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Fünf Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und eine Fachstelle „Pflegekinderwesen“ für den Kanton Thurgau ab 2013

von Christa Thorner, Kantonsrätin und Stadträtin Frauenfeld

Am 1. Januar 2013 wird das neue Erwachsenenschutzrecht das bisherige Vormundschaftsrecht ablösen. Gegen 80 Vormundschaftsbehörden im Kanton Thurgau werden als politisch gewählte Laiengremien ihre grosse Verantwortung abgeben. In Zukunft ist der Kanton dafür zuständig. Geplant sind in den fünf Bezirken interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden, die vom Regierungsrat gewählt werden. Die damit verbundene Behördenorganisation im Kanton Thurgau ist ein struktureller Quantensprung. Die bedeutenste Reform des Familienrechts seit 100 Jahren dauerte auf Bundesebene seit der ersten Sitzung der Expertenkommmission 1999 bis zur Schlussabstimmung im Parlament 2008 fast neun Jahre.
Im Thurgauer Grossen Rat wurde die Reform an der Sitzung vom 21. Dezember behandelt.

„Das neue Erwachsenenschutzrecht kommt einem legislativen Umsturz gleich. Hat der Staat mit dem alten Recht seine moralischen Vorstellungen über den Lebenswandel der Bürger durchsetzen können, hilft das Gemeinwesen nun in Schwierigkeiten geratene Personen, eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Lösung zu finden. (...) Im neuen partizipative Erwachsenenschutzrecht ermuntert das Gemeinwesen die Betroffenen zur Selbstbestimmung. (...) Aus dem Objekt, das im staatlichen Visier steht, wird ein Subjekt, das sich auch in einer schwierigen Lage entfalten können soll." NZZ 19.9.2011

Was sind die Ziele im neuen Recht, das ab 2013 gelten wird?

  • Förderung des Selbstbestimmungsrechtes (Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung)
  • Stärkung der Solidarität in der Familie (Gesetzliche Vertretungsrechte, Einkommens-/Vermögensverwaltung und Zustimmung zu medizinischen Massnahmen)
  • Massgeschneiderte Massnahmen für Erwachsene entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit (heute Beistandschaften S, Beiratschaften M, Vormundschaften L; ab 2013 massgeschneiderte Massnahmen)
  • Entlastung des Staates durch Verstärkung des Subsidiaritätsprinzips: Behördliche Massnahmen des Erwachsenenschutzes sind nur anzuordnen, wenn die Hilfe nicht durch eigene Vorsorge, Massnahmen von Gesetzes wegen oder Unterstützung durch das private Umfeld oder freiwillige Dienste sichergestellt werden kann.
  • Professionalisierung des Erwachsenenschutzes. Der Bundesgesetzgeber fordert eine interdisziplinäre „Fachbehörde". Mitglieder werden aufgrund des Sachverstandes, den sie für ihre Aufgaben mitbringen, ausgewählt: Recht, Sozialarbeit, Psychologie, Sozialversicherungsrecht, Treuhand, Medizin etc. Wer einschneidende Massnahmen beschliesst, soll dies mit Sachverstand tun. Da ist der vielzitierte gesunde Menschenverstand mit eingeschlossen.



Drei Jahre dauerten die Vorarbeiten auf Kantonsebene bis zur heutigen Behandlung des revidierten Gesetzes im Grossen Rat. Eine breit abgestützte Projektgruppe von Praktikern (VB Sekretäre, Amtsvormundschaften), politischen Verantwortungsträgern (VB Präsident VTG) und Fachleuten (KJPD, Gerichte) arbeitete an Lösungs-vorschlägen unter der Leitung des zuständigen Departementes DJS und in enger Zusammenarbeit mit Regierungsrat Claudius Graf-Schelling.
In die Botschaft des Regierungsrates sind die Vorschläge der Projektgruppe im Wesentlichen eingeflossen. Es handelt sich also um eine Vorlage, die von und mit Vertretern der Praxis erarbeitet wurde.
Die vorberatende Kommission hat sich ihre Arbeit nicht leicht gemacht. Die Neuorganisation KESB muss den Vorgaben des Bundes entsprechen. Die Empfehlungen der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) sollen berücksichtigt werden. Professionell Tätige im VB Bereich sollen in der Neuorganisation eine Zukunft haben. Damit wird das vorhandene Knowhow gesichert und genutzt.
Hauptstreitpunkt der Revision ist die Frage der Organisation der KESB. Die Gegner der Vorlage sehen darin eine zu aufwändige Lösung. Darob geht leider vergessen, dass der Leitgedanke der Revision das „Wohl der Schwachen“ ist. Dieses Wohl hängt eng zusammen mit der Menschenwürde und der Selbstbestimmung, welche durch Rechtsfürsorge herzustellen ist. Das ist ohne Zweifel ein kostbares Gut und kostet mit insgesamt 7.3 Mio. auch sehr viel. Aber dieses Gesetz ist ein Schutz-gesetz für Menschen, Kinder und Erwachsene. Wer es „schlank“ machen will, schwächt den Schutz für die Menschen im Thurgau.

Die Fraktion SP Gewerkschaften unterstützt die Einsetzung von fünf KESB in den Bezirken gemäss der regierungsrätlichen Botschaft.

In der ersten Lesung des Gesetzes wollte die FDP-Fraktion statt fünf nur drei KESB. Diesen Antrag lehnte der Grosse Rat aber ab.
Somit konnten wir unser erstes wichtiges Ziel erreichen.
Ein weiteres Anliegen unserer Fraktion ist die Schaffung einer Pflegekinder-fachstelle. Eine solche haben wir in der Vergangenheit mehrmals gefordert. Nun soll diese endlich per Gesetz verankert werden.
Die SVP-Fraktion ist mit ihrem Antrag auf Streichung dieser Fachstelle nicht durchgekommen. Dank geschlossener Unterstützung durch unsere Fraktion sowie der CVP, EVP, GLP, der Grünen und einzelnen SVP-Mitgliedern konnte die Streichung abgewendet werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Mitarbeiter der KESB in die kantonale Lohntabelle eingegliedert werden. Dies geschieht im Wissen darum, dass ein Gesetz immer nur so gut ist, wie die Menschen, die es umsetzen.
Ein wichtiger Entscheid ist an der nächsten Grossratssitzung zu fällen: Da geht es darum, wer die Mitglieder der zukünftigen KESB wählen wird. Die SVP-Fraktion möchte die Wahl durch den Grossen Rat. Die CVP kommt mit einem Kompromiss-vorschlag. Sie will die fünf Präsidien durch den Grossen Rat wählen lassen.

Wir sind für die Wahl der KESB durch den Regierungsrat und zwar aus folgenden Gründen:

  • Kernstück des neuen Erwachsenenschutzrechtes bilden die interdisziplinären Fachbehörden. Ein Grundgedanke der Revision ist es, dass die KESB politisch unabhängig und nur aufgrund ihres Sachverstandes gewählt werden sollen. Das Wahlprozedere darf also nicht dem Grossen Rat überlassen werden.
  • Die von der SVP hinaufstilisierte Frage der zusätzlichen "Legitimation" durch ein legislatives Wahlgremium auf Kantonsebene ist eine Thurgauer Spezialität, die nicht nachvollziehbar ist.
  • Wer garantiert, dass der Grosse Rat innert vernünftiger Frist wählt? Wird das Wahlprozedere einen Monat oder mehrere Monate dauern? Die Präsidien sollten Mitte 2012 ihre Arbeit aufnehmen können.
  • Die Anhörung der Gemeinden im Vorfeld der Wahl durch den RR ist akzeptabel. Die Wahl durch den Grossen Rat hingegen wäre zeitraubend und zudem verfassungsmässig höchst umstritten. Es muss in unserem Interesse sein, dass ein vernünftiges Verfahren die Handlungsfähigkeit der Fachbehörden ab Mitte 2012 sicherstellt.


Die Fraktion SP und Gewerkschaften ist sich bewusst, dass ein Gesetz nur so gut ist, wie die Personen, die es vollziehen. Deshalb setzen wir uns für fünf gut funktionierende KESB im Kanton Thurgau ein, die allen dienen, die es nötig haben.