TIERSCHUTZANWALT ![]() |
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von Eveline Kunz, Parteisekretärin SP Thurgau
Keine Banalisierung von Gewalt gegenüber Tieren
Die eidgenössische Volksinitiative „Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere“ oder kurz gesagt, die Tierschutzanwalt-Initiative, fordert, dass Gewalttaten und Misshandlungen von Tieren besser geahndet werden. Gewalt gegenüber Tieren soll vor Gericht bestraft und nicht nur mit schmerzlosen Geldstrafen oder Bussen geahndet werden können. Die SP Thurgau empfiehlt Dir, ein Ja in die Urne zu legen.
Gewalt ist kein Kavaliersdelikt
In einigen Kantonen gibt es seit Jahren keine oder fast keine Tierschutzdelikte – das hängt aber leider nicht damit zusammen, dass es keine gibt, sondern vielmehr damit, dass in der Praxis keine Strafuntersuchungen stattfinden. Kommt es gelegentlich zu Untersuchungen, werden diese meist ohne Gerichtsverhandlung im Schnellverfahren abgehandelt. Dementsprechend milde fallen auch die Strafen aus.
Tiere sind keine Sache
Seit 2003 sind Tiere nach dem Gesetz keine Sache mehr – leider werden sie aber in Strafverfahren immer noch als solche behandelt. Das Recht auf Akteneinsicht haben nur die Besitzer/innen, die in den meisten Fällen zugleich Täter/innen sind. Tierschutzorganisationen können keinerlei Einfluss nehmen und beispielsweise das Urteil anfechten oder Beweismittel beantragen.
Tierschutzanwälte
Mit den Tierschutzanwälten/innen wird es möglich, dass Gewalt gegenüber Tieren angemessen bestraft wird. Der Kanton Zürich hat seit 1992 einen Tierschutzanwalt. Seither sind deutlich mehr Fälle von Tierquälerei (als im Durchschnitt der übrigen Schweiz) verfolgt worden, und die Strafen sind im Vergleich ebenfalls höher ausgefallen. Die Fachkompetenz des Anwaltes wird von der Strafuntersuchungsbehörde und auch vom Veterinäramt sehr geschätzt und verhilft zu einer hohen Effizienz bei Tierschutzdelikten.
JA zur Tierschutzanwalt-Initiative
Das neue Tierschutzgesetz, das seit 2008 in Kraft ist, legt seinen Fokus auf die Prävention und Kontrolle des Tierschutzes. Es stärkt auch die Strafverfolgung, indem die Behörden verpflichtet werden, bei Verstössen gegen das Gesetz Anzeige zu erstatten. Die Tierschutzanwälte und -anwältinnen sind nun das letzte Glied in der Kette, die unserem neuen Tierschutzgesetz zur Durchsetzung verhelfen. Gewalt gegenüber Mensch und Tier darf nicht geduldet werden. Die Bestrafung der Täter/innen kann den gequälten und misshandelten Tieren meist nicht mehr helfen – aber sie sagt etwas darüber aus, wie wir Gewalt gegenüber einem Lebewesen beurteilen.
Ich hoffe, ihr könnt euch der JA Parole der SP Thurgau anschliessen und ein JA zur Tierschutzanwalt-Initiative in die Urne legen.